Mit Wirkung vom Juni 2014 wurden zahlreiche Verbraucherrechte durch §§ 312ff BGB geschaffen oder gestärkt. Das betrifft insbesondere Widerrufsrechte des Verbrauchers nach Vertragsabschluss. Betroffen sind nach Einschätzung des Paritätischen Gesamtverbands insbesondere Pflegeverträge,Verträge über hauswirtschaftliche Dienstleistungen, Fort- und Weiterbildung sowie Warenlieferungen auf der Basis von Bestellungen über Katalog oder Internet.

Nähere Informationen erhalten Sie bei bei uns in der telefonischen Beratung.

Im konkreten Falle und je nach Sachverhalt können auch Überlegungen getroffen werden, im Verbraucherrecht erfahrene Rechtsbeistände einzuschalten.

Hinweis: Eine vorherige Abklärung mit der privaten Rechtsschutzversicherung ist erforderlich.

Quelle: Paritätischer Newsletter vom 06.04.2015 (Download als PDF).